Produkt zum Begriff Versicherung:
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Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 € -
Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit
Finanzielle und rechtliche Situation in der Übergangszeit
Preis: 14.95 € | Versand*: 1.95 € -
Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 €
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Welche Versicherung zahlt der Mieter?
Welche Versicherung zahlt der Mieter? In der Regel ist der Mieter für die Hausratversicherung verantwortlich, die Schäden an seinem persönlichen Eigentum in der Mietwohnung abdeckt. Die Haftpflichtversicherung des Mieters kommt für Schäden auf, die er versehentlich an der Mietsache oder an anderen Personen verursacht. Die Gebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude selbst abdeckt, ist hingegen in der Regel Sache des Vermieters. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter klar kommunizieren, welche Versicherungen abgeschlossen sind und wer im Schadensfall für welche Kosten aufkommt.
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Welche Versicherung zahlt bei Brand in Mietwohnung?
Welche Versicherung zahlt bei Brand in Mietwohnung? Im Falle eines Brandes in einer Mietwohnung ist in der Regel die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Diese deckt Schäden an persönlichem Eigentum wie Möbeln, Kleidung oder Elektronikgeräten ab. Für Schäden an der Wohnung selbst, wie beispielsweise am Gebäude oder an fest installierten Einrichtungen, ist hingegen die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Es ist daher ratsam, im Schadensfall beide Versicherungen zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass alle Schäden angemessen abgedeckt sind.
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Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden in Mietwohnung?
Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden in Mietwohnung? In der Regel ist der Vermieter für die Gebäudeversicherung zuständig, die Schäden am Gebäude abdeckt. Mieter hingegen sollten eine Hausratversicherung abschließen, um ihre eigenen Möbel und Wertgegenstände bei Wasserschäden zu schützen. Es ist wichtig, die jeweiligen Versicherungspolicen zu prüfen, um sicherzustellen, dass man im Falle eines Wasserschadens angemessen abgesichert ist. Bei Unsicherheiten oder Fragen kann es hilfreich sein, sich an einen Versicherungsberater zu wenden.
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Welche Versicherung greift bei Wasserschaden in Mietwohnung?
Welche Versicherung greift bei Wasserschaden in Mietwohnung? In der Regel ist der Vermieter für die Gebäudeversicherung zuständig, die Schäden am Gebäude und an fest installierten Einrichtungen abdeckt. Mieter hingegen sollten eine Hausratversicherung abschließen, die Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Elektrogeräten und persönlichen Besitztümern deckt. Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, den Schaden schnellstmöglich dem Vermieter und der eigenen Versicherung zu melden, um eine zügige Schadensregulierung zu ermöglichen. Es empfiehlt sich, vorab die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Schaden tatsächlich abgedeckt ist.
Ähnliche Suchbegriffe für Versicherung:
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Mietvertrag f.Garagen 553
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RNK Gewerberaum-Mietvertrag
Gewerberaum-Mietvertrag 5 Seiten.
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Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 € -
Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
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Welche Versicherung zahlt bei Schäden in Mietwohnung?
Welche Versicherung zahlt bei Schäden in Mietwohnung? In der Regel ist der Vermieter für Schäden an der Immobilie selbst verantwortlich und muss diese über seine Gebäudeversicherung abdecken. Mieter hingegen können sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern, die Schäden an der Mietsache oder an Dritten abdeckt. Es ist ratsam, als Mieter eine Hausratversicherung abzuschließen, um persönliche Gegenstände bei Schäden oder Diebstahl in der Mietwohnung zu schützen. Es ist wichtig, die jeweiligen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.
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Wie lange können Mieter normalerweise einen Mietvertrag unterschreiben? Gibt es gesetzliche Beschränkungen für den Mietzeitraum?
Mieter können normalerweise einen Mietvertrag für eine bestimmte Zeit, z.B. 1 Jahr, unterschreiben. Es gibt gesetzliche Beschränkungen für den Mietzeitraum, z.B. bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate. In manchen Ländern gibt es auch Höchstgrenzen für die Dauer von befristeten Mietverträgen.
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Welche Versicherung sollte man als Mieter haben?
Welche Versicherung sollte man als Mieter haben? Als Mieter sollte man in erster Linie eine Haftpflichtversicherung haben, um sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen. Zudem ist eine Hausratversicherung empfehlenswert, um den eigenen Besitz bei Schäden durch z.B. Einbruch, Feuer oder Wasser abzusichern. Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, um rechtliche Auseinandersetzungen im Mietrecht zu klären. Darüber hinaus kann eine Wohngebäudeversicherung für Mieter interessant sein, wenn sie für Schäden an der Immobilie verantwortlich sind. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risiken zu berücksichtigen, um die passende Versicherung abzuschließen.
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Wer zahlt die Versicherung Mieter oder Vermieter?
Die Versicherung für das Mietobjekt wird in der Regel vom Vermieter abgeschlossen und bezahlt. Dies umfasst in der Regel die Gebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls auch eine Mietausfallversicherung. Der Mieter ist jedoch für die Absicherung seines eigenen Hausrats und für eine eventuelle Haftpflichtversicherung für Schäden, die er verursacht, selbst verantwortlich. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter diesbezüglich klare Absprachen im Mietvertrag treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrags über die jeweiligen Versicherungsverpflichtungen zu informieren.
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